WEG-Verwaltung
Die Wohnungseigentumsverwaltung (auch: WEG-Verwaltung) ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Funktion der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
„Das deutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Rechtsprechung und die Fachliteratur sprechen vom Verwalter, wenn die Funktion gemeint ist, und von der Verwaltung, wenn es um die Aufgabe bzw. die Tätigkeit des Verwalters geht. Verwaltung ist im weitesten Sinn das organisierte, planvolle und nach bestimmten Normen ablaufenden Handeln, das unter Berücksichtigung ökonomischer Regeln für die Umsetzung des Willens der Wohnungseigentümer sorgt.“
Leistungen der kaufmännischen & technischen WEG-Verwaltung:
■ Ordnungsgemäße Buchhaltung über EDV
■ Regelmäßige Grundstücksbegehungen
■ Einziehung und Überwachung der Wohngeldzahlungen sowie die Beitreibung von Zahlungsrückständen
■ Beauftragung und Überwachung der laufenden Instandhaltungen
■ Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen
■ Erfassung und Überwachung von Mängeln, Aufgaben und Aufträgen in einer Datenbank
■ Erstellung der Protokolle und Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
■ Rechtzeitige Planung und Begleitung aller Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
■ Erstellung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
■ Einstellung und Beaufsichtigung von Hilfspersonal (Hausmeister, Reinigungskräfte etc.)
■ Ordnungsgemäßer Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a
■ Abrechnung von Gemeinschaften, die zur Umsatzsteuer optiert haben
■ Überwachung und Optimierung der Kosten mittels Benchmarking
■ Teilnahme an Beiratssitzungen
■ Gewissenhafte Erledigung aller Maßnahmen der laufenden Verwaltung, die durch Gesetze, Rechtsprechung etc. vorgeschrieben sind.
■ Informationsveranstaltungen für Beiräte zu aktuellen Themen
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