Berechnung der Instandhaltungsrücklage
Annahmen zur Berechnung:
Das Gebäude wird in 100 Jahren min. zu 50% zu erneuern sein.
Das Gebäude hat 20 Wohnungen gleicher Größe (je ca. 100qm) und hat zum Berechnungstag einen Gebäudewert von 5.000.000,00 EUR (Gebäudewert ohne Grundstück)
50% des Gebäudes sind: Mauerwerk und Sondereigentum
die übrigen 50% (die nach und nach zu erneuernden Gebäudeteile) sind:
Heizungsanlage, Heizungs- Wasser- und Stromleitungen, die Fassade inkl. Wärmedämmung und ggf. Balkone, die Hauseingangstür
das Treppenhaus inkl. Fenster, ggf. der Personenaufzug, der Zuwege zum Haus, das Dach (vollständig) und die Hausanschlüsse wie z.b. Strom, Gas und Abwasser.
Die über den Zeitraum von 100 Jahren zu finanzierende Gesamtsumme beträgt also 2.500.000,- EUR
Für eine lineare Finanzierung müssen demnach pro Kalenderjahr 25.000,- EUR
Erhaltungs- bzw. Instandhaltungsrücklage gebildet werden.
Dies entspricht pro Jahr und Wohnung etwa 1.250,00 EUR
Die Einzahlung bzw. die Kostenverteilung der anteilsmäßigen Instandhaltungsrücklage erfolgt üblicherweise bei Wohnungseigentum gemäß den festgelegten Miteigentumsanteilen.
Ein Miteigentumsanteil (MEA) beschreibt den Teil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem MEA ist demnach festgelegt wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.
Die Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung festgelegt, im Grundbuch eingetragen und können ohne Änderung der gesamten Teilungserklärung nicht geändert oder verändert werden.
Berechnung und Bericht von:
Alexander Kurz
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken