Was sind Legionellen?
Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Sie sind im Wasser lebende bewegliche Bakterien. Zurzeit kennt man mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist die Legionella pneumophila (Anteil von etwa 70 bis 90 %, je nach Region), sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit.
Wie kommt es zur Infektion?
Legionellen können sich im warmen Wasser (25-45 C) vermehren. Sie werden daher auch im Warmwasser von Trinkwasser-Installationen gefunden. Die Übertragung der Bakterien erfolgt überwiegend durch das Einatmen von Wassernebel (Aerosol). Dies kann zum Beispiel beim Duschen oder durch andere technische Geräte wie zum Beispiel Whirlpools, Rückkühlwerke oder Inhalatoren erfolgen. Welcher Wert ist einzuhalten? Ob es zu einer Infektion kommt, ist auch von der Anzahl von Legionellen im Trinkwasser abhängig. Für Legionellen wurde in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ein technischer Maßnahmenwert von 100 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser festgelegt. Der technische Maßnahmenwert kann in den meisten Fällen eingehalten werden, wenn die Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Überschreitung deutet somit auf einen vermeidbaren Mangel in der Trinkwasser-Installation hin. Legionellen vermehren sich gerade dort in großer Zahl, wo zum Beispiel das Trinkwasser lange in der Installation stagniert, die Temperatur des Warmwassers zu niedrig eingestellt ist oder durch fehlende Dämmung nicht eingehalten werden kann.
Wurde der technische Maßnahmenwert überschritten?
Wenn eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes festgestellt wurde, muss Ihnen dies durch Aushang oder Schreiben mitgeteilt werden. Dabei wird die festgestellte Konzentration nach DVGW-Arbeitsblatt W551 (Koloniebildende Einheiten pro 100ml) wie folgt kategorisiert: Eine Konzentration von 101 KBE bis 1.000 KBE wird als mittlere, von 1.001 bis 9.999 KBE als hohe und über 10.000 KBE Einheiten als extreme Kontamination bewertet. Spätestens ab einer extremen Kontamination sind unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Für Menschen, die einer Risikogruppe angehören, ist dies bereits bei einer mittleren Kontamination erforderlich. Welche Erkrankungen werden durch Legionellen hervorgerufen? Durch Legionellen werden das Pontiac-Fieber und die Legionellose verursacht. Das Pontiac-Fieber ist eine Grippe ähnliche Erkrankung, die in der Regel ohne ärztliche Behandlung innerhalb weniger Tage abklingt. Die Legionellose ist eine schwere Lungenentzündung, die ärztlich behandelt werden muss. Bei einer Legionellose liegt die Sterblichkeit bei ca. 15 Prozent.
Menschen mit einem geschwächten Immunsystem tragen ein höheres Risiko an einer Legionellose zu erkranken. Hierzu gehören insbesondere ältere Menschen mit Grunderkrankungen wie zum Beispiel Diabetes mellitus sowie Personen, die an einer Lungenerkrankung leiden oder deren Abwehr durch eine immunsuppressive Therapie zum Beispiel nach einer Organ- oder Knochenmarktransplantation geschwächt ist. Auch starke Raucher und Menschen mit hohem Alkoholkonsum sind anfällig. Männer erkranken zwei bis dreimal so häufig wie Frauen. Welche Schutzmaßnahmen kann ich ergreifen? Da die Übertragung der Legionellen überwiegend durch die Inhalation von Aerosol erfolgt, können Sie sich als Betroffener dadurch schützen, dass dieser Übertragungsweg unterbrochen wird. Dies kann zum Beispiel durch einen Duschverzicht erreicht werden. Die Körperreinigung könnte für eine Übergangszeit durch Baden oder Waschen ohne Duschkopf oder mit Waschlappen erfolgen. Technische Apparate wie zum Beispiel Mundduschen oder zur Behandlung von Atemwegserkrankungen (Inhalatoren) oder Luftbefeuchter sollten bis zur Sanierung nicht mit dem kontaminierten Wasser benutzt werden. Auch können für eine Übergangszeit Filter, die die Legionellen herausfiltern, montiert werden. In der Trinkwasser- Installation können sich bei längeren oder häufigen Abwesenheiten Legionellen vermehren. Es wird empfohlen, bei Ihrer Rückkehr das Warmwasser heiß ablaufen zu lassen, um das stehende Wasser aus der Leitung zu spülen.
Alle weiteren Maßnahmen wird Ihre Hausverwaltung in Absprache und Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt veranlassen.